8 Kosten – einer Eigenbedarfskündigung und einer anschließenden Räumungsklage, bzw. eines Räumungsvergleichs
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Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).
Kosten – einer Eigenbedarfskündigung und einer anschließenden Räumungsklage, bzw. eines Räumungsvergleichs
Nachfolgend erhalten Sie ein ausführliches Kostenbeispiel für die Durchsetzung einer Räumung nach vorangegangener Eigenbedarfskündigung.
Beispiel: außergerichtliche Räumungsaufforderung durch einen Anwalt und anschließende Räumungsklage mit zusätzlichen Zahlungsanträgen. Danach Räumungsvergleich im Termin vor dem Amtsgericht.
Der Streitwert für die Kündigung und die anschließende Räumungsklage errechnet sich aus dem Jahresmietzins. Weitere Gegenstände, zum Beispiel ein Antrag auf Zahlung rückständiger Miete, können die Kosten erhöhen.
Nachfolgende Beispielrechnung geht davon aus, dass die monatliche Gesamtmiete 690 € betrug und der Streitwert sich im Verfahren auf 10.000 € erhöhte, weil zusätzlich noch Differenzmieten mit eingeklagt wurden.
Gegenstandswert: außergerichtlich 690 Euro x 12 Monate: 8280 €.
Gegenstandswert: gerichtlich 8280 € zzgl 1720 € Differenzmieten: 10.000 €
berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) § 2 Abs. 2
Gegenstandswert außergerichtlich: 8.280,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 583,70 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 583,70 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 8.280,00 € 0,65 -291,85 €
– Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen –
Gegenstandswert gerichtlich: 10.000,00 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung
§ 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8 388,80 €
– Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 18.280,00 € berücksichtigt –
Gegenstandswert: 8.280,00 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 538,80 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren
§ 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1,0 449,00 €
Gegenstandswert: 10.000,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 460,00 €
– Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 18.280,00 € berücksichtigt –
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 2.752,15 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 522,91 €
Gesamtbetrag brutto 3.275,06 €
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