6 Musterräumungsklage – Räumungsklage mit grundlegenden Formulierungen und Hinweise zum Ausfüllen.

 

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Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Bearbeitungshinweis:

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Erklärende Anmerkungen sind mit der Farbe Braun hervorgehoben.
Textbestandteile, die eventuell entbehrlich sind habe ich blau markiert.

 

Muster Räumungsklage für den Vermieter

 

Anfang Muster Räumungsklage wegen Eigenbedarf ++ Anfang Muster Räumungsklage wegen Eigenbedarf

 

An das Amtsgericht

Hinweis: Welches Amtsgericht ist zuständig?

Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll.

K L A G E

des Herr Alf Selberwohner
Schönerhausen Straße 6, 10165 Waldsiedlung
Klägers,

g e g e n

Herrn Martin Mietlich
Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt
Beklagten zu 1),

Frau Mira Mietlich
Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt
Beklagte zu 2),

Hinweis: Gibt es Prozessbevollmächtigte?

Voraussichtlicher Prozessbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Andi Kämpfer,
Paragrafenstraße 1, 33104 Justizia,

wegen Räumung u. Herausgabe
Streitwert (vorläufig): 6.000 €

Hinweis: Bestimmung des Streitwertes

Der Streitwert für den Räumungsantrag bestimmt sich nach dem Jahresmietzins (einschließlich Nebenkostenvorauszahlungen). Weitere Anträge müssen dazu addiert werden. Siehe dazu auch die Rubrik Kosten.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und bitte um Anberaumung eines frühen Termins zur mündlichen Verhandlung, in dem ich beantragen werde:

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die im 5. und 6. Stockwerk mitte, Eigentumswohnung Nr. 2 des Anwesens Entwicklungsstraße 2 in 14598 XY-Stadt, gelegene Maisonettewohnung, bestehend aus 2 Zimmern, einer Küche, einer Toilette mit Waschmaschinenanschluss, einem Bad, einem Flur, einem Balkon, einer Loggia, einer Diele, einer Abstellkammer sowie einem Keller, mit einer Gesamtfläche von 63 qm zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinweis zu 2. und 3.

Die Anträge zu 2. und 3. sind entbehrlich, da das Gericht hierüber von Amts wegen entscheidet. Da sie in vielen Formularbüchern auftauchen, habe ich sie aufgenommen um keine Verwirrung zu erzeugen. Ich lasse sie für gewöhnlich weg.

Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens sowie für den Fall, dass die Beklagten ihre Verteidigungsabsicht nicht rechtzeitig anzeigen bzw. den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennen, beantragen wir ohne mündliche Verhandlung 

Versäumnisurteil gem. § 331 III ZPO bzw.
Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO

Hinweis zum Erlass des Anerkenntnisurteils gem. § 307 ZPO

Der Antrag auf Erlass des Anerkenntnisurteils ist ebenfalls entbehrlich, da das Gericht diesen ebenfalls von Amts wegen bescheiden muss. Diesen lasse ich allerdings drin, da ich schon erlebt habe, dass Gerichte die Gesetzesänderung noch nicht realisiert hatten.
 zu erlassen.

Begründung:

Der Kläger begehrt nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs von den Beklagten die Räumung und Herausgabe seiner Eigentumswohnung, die zuvor an diese vermietet war.

I.

Mit Mietvertrag vom 22.09.2001 war die im Klageantrag Ziff. 1 näher beschriebene Wohnung, deren Eigentümer der Kläger ist, an den Beklagten vermietet worden.

Beweis: Mietvertrag vom 22.09.2001
– in Fotokopie als Anlage K 1 –
Grundbuchauszug des AG XY Stadt
– in Fotokopie als Anlage K 2 –

Die monatliche Gesamtmiete beträgt derzeit 500,00 € (= 400,00 Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlungen 50,00 € + Heiz- und Wasserkostenvorauszahlungen 50,00 €).

II.

Mit Schreiben vom 1.12.2011 sprach der Kläger gem. § 573 II Nr. 2 BGB die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs zum 30.06.2012 aus.

Beweis: Kündigungsschreiben v. 1.12.2011
– in Fotokopie als Anlage K 3 –

Hinweis zum Beweis Kündigungsschreiben

Ausweislich des Kündigungsschreibens besteht das berechtigte Interesse des 84-jährigen Klägers an der Beendigung des Mietverhältnisses darin, die streitgegenständliche Wohnung für sich und seine 81-jährige Ehefrau Edit Jetzauch Selberwohner zu nutzen.

Das Lebensalter des Klägers und seiner Frau macht sich zunehmend bemerkbar. Der Betrieb und die Instandhaltung sowie die Reinigung des vom Kläger derzeit noch bewohnten Hauses mit 265 qm Wohn- und Nutzfläche und des damit verbundenen Grundstückes mit weiteren 4000 qm mit überwiegendem Baumbestand lassen sich vom Kläger und seiner Frau nicht mehr bewältigen.

Hinzu kam, dass der 96-jährige langjährige treue Diener des Klägers Albert Treu vor einem Jahr verstorben ist und dessen Ehefrau Janina Grün, die sich um den Garten und die Parkanlagen kümmerte, daraufhin das Dienstverhältnis kündigte. Der Kläger und seine Frau stehen nun allein da. Das Grundstück verfällt.

Bei der Eigentumswohnung hingegen kümmert sich die dortige Hausverwaltung, die Firma Verwaltnix-GmbH um den Betrieb des Hauses und damit insbesondere um die Hausreinigung, Grundreinigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Recycling, Wasserversorgung, Entwässerung, Energieversorgung, Heizung, Schornsteinfeger, Hausbeleuchtung, Gebäudeversicherungen, Schnee- und Eisbeseitigung, Fahrstuhl und so weiter.

Beweis: Zeugnis der Frau Edit Jetzauch Selberwohner, zu laden über den Kläger

Die Zeugin Edit Jetzauch Selberwohner ist die Ehefrau des Klägers und kann daher detaillierte Angaben zum berechtigten Interesse des Eigenbedarfs und zur jetzigen sowie zur zukünftigen Wohnsituation machen.

Beweis: wie vor

Die vorstehenden Ausführungen sind beispielhaft zu verstehen. Hier müssen Sie die im Kündigungsschreiben gemachten Ausführungen übernehmen und jeweils unter Beweis stellen. Zeugen können alle Personen sein, die nicht Mieter sind. Im vorliegenden Beispielsfall kann dies also auch die Ehefrau des Klägers sein. Manchmal schadet Verwandtschaft nicht.

III.

Ungeachtet der ordnungsgemäßen Belehrung der Beklagten durch den Kläger im Rahmen des Kündigungsschreibens erklärten die Beklagten ausdrücklich keinen Widerspruch gegen die Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Hinweis, falls Widerspruch erhoben wurde

Oder: Die Beklagten haben mit Schreiben vom Widerspruch gegen die Kündigung erhoben und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt. Die in dem Schreiben vorgebrachten Gründe sind jedoch im Hinblick auf die dargestellten erheblichen Gründe für den geltend gemachten Eigenbedarf nicht geeignet ein Fortsetzungsverlangen zu begründen.

IV.

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Eigenbedarfskündigung ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wirksam. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 573c BGB. Eine Sperrfrist greift in dem streitgegenständlichen Mietverhältnis nicht, da die Wohnung bereits vor Anmietung durch die Beklagten in Wohneigentum umgewandelt worden war.

Hinweise zur Sperrfrist

V.

Obwohl das Mietverhältnis bereits seit 01.07.2012 beendet ist, setzen die Beklagten die Nutzung der streitgegenständlichen Wohnung gegen den Willen des Klägers fort. Dieser hatte bereits im Kündigungsschreiben der Fortsetzung des Mietverhältnisses durch eine Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt hinaus ausdrücklich widersprochen.

Die Mietsache wurde nicht zum 01.07.2012 an den Kläger herausgegeben.

Mit Schreiben vom 5.7.2012 hat der Kläger die Beklagten nochmals unter abschließender Fristsetzung zum 12.7.2012 zur Räumung aufgefordert.

Beweis: Schreiben des Klägers v. 5.7.2012
– in Fotokopie als Anlage K 4 –

Die Beklagten haben innerhalb der gesetzten Frist die Wohnung nicht geräumt. Es ist daher Klage geboten.

 

2 Beglaubigte und 2 einfache Abschriften und ein Gerichtskostenvorschuss (Berechnung bei Kosten) nach dem oben bezifferten Streitwert anbei

 

Alf Selberwohner

Hinweise zur Unterschrift

Vergessen Sie nicht die Unterschrift. Sie unterschreiben das Original und eine beglaubigte Abschrift pro Mieter.

 

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Ende Muster Räumungsklage wegen Eigenbedarf ++ Ende Muster Räumungsklage wegen Eigenbedarf 


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Anleitung für eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf