Zustellung – Wie stellt man die Eigenbedarfskündigung richtig und nachweisbar an die Mieter zu?

 

Diese Seite ist für Vermieter konzipiert. Mieter lesen bitte hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Wie stellt man eine Eigenbedarfskündigung richtig und nachweisbar zu?

1. Zustellung gegen Empfangsbestätigung

Sie müssen den Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen können. Es ist daher sinnvoll, sich den
Zugang des Schreibens vom Empfänger bzw. den Empfängern auf einer Abschrift der Kündigung per Datum
und Unterschrift bestätigen zu lassen. Nehmen Sie für die Übergabe vorsorglich noch einen Zeugen mit.

Wenn die oben vorgeschlagene sichere Variante nicht funktioniert, weil der Mieter nicht persönlich erreicht werden kann oder die Unterschrift verweigert, gehen Sie bitte wie nachfolgend geschildert vor.

2. Zustellung per Bote

So nehmen Sie eine rechtssichere Zustellung der Eigenbedarfskündigung per Bote vor:

Fertigen Sie von dem (unterschriebenen) Kündigungsschreiben eine Kopie an. Besorgen Sie sich einen Zeugen.
Der Zeuge darf nicht Vermieter sein. Ansonsten ist es völlig unschädlich, wenn es sich um einen Verwandten
handelt. Besser ist natürlich eine nicht verwandte dritte Person.

  1. Nehmen Sie die Kopie und das Original der Kündigung und zeigen Sie beides dem Zeugen.
  2. Stecken Sie in Gegenwart des Zeugen das Original in einen Umschlag.
  3. Lassen Sie den Zeugen den Umschlag in den Briefkasten der Mieter einwerfen.
  4. Der Zeuge sollte nun auf der Abschrift genau notieren wann er wo das Original eingeworfen hat. Er sollte dies durch seine Unterschrift auf der Abschrift bestätigen.
  5. Heben Sie sich die Abschrift gut auf.

Natürlich können Sie auch einen professionellen Botendienst verwenden. Die Gefahr: Ihr Zeuge ist der jeweilige Bote. Unter Umständen arbeitet dieser aber später gar nicht mehr bei dem Botendienst und kann dann als Zeuge in einem Prozess vielleicht nicht zur Verfügung stehen. Falls Sie einen professionellen Botendienst verwenden wollen: Gehen Sie so vor, wie oben bei der Zustellung per Bote geschildert.

Es ist immer sinnvoll, wenn Sie die Kündigung nicht „auf den letzten Drücker“ zustellen, da man bei Zustellungsmängeln diese dann noch innerhalb der jeweiligen Frist beheben kann.

Achtung: Leider werden Sie an anderer Stelle (nicht von mir) Hinweise auf Zustellungen per Einschreiben (Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) lesen oder gelesen haben. Solche Methoden sind nicht tauglich, den Zugang des Kündigungsschreibens rechtssicher beweisen zu können.

  • Nur durch Zustellung per Empfangsbestätigung vom Empfänger (siehe oben 1.) oder per Boten (siehe oben 2.) kann eine Eigenbedarfskündigung rechtssicher zugestellt werden.

Warum ist eine Zustellung per Einschreiben unsicher? - Klicken Sie hier

Wenn überhaupt, können Sie damit im Streitfall beweisen, dass der Mieter einen Briefumschlag bekommen hat. Es geht aber um den bestimmten Inhalt (das Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs).


________________________________________________________________________________

Die Zustellung der Eigenbedarfskündigung